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Technische VoraussetzungenUm in Deutschland eine Zulassung als Taxi zu erhalten, muss ein Fahrzeug nach BOKraft bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:.
Literatur
Situation in ÖsterreichDie Ausstellung des Taxilenkerausweises kann nur erfolgen, wenn:. Daher gibt es 9 Betriebsordnungen sowie 1 Bundesbetriebsordnung gültig derzeit BO 1994.Die Ausstellung des Taxilenkerausweises sowie die Taxibetriebsordnung ist Landessache.
Die Ausstattung der Fahrzeuge ist der in Deutschland ähnlich. Außerhalb können die Unternehmer ihren Tarif selbst wählen und es sind keine Taxameter vorgeschrieben. In diesen muss ein Taxameter verwendet werden.Die Tarife sind vom Landeshauptmann festgelegt und gelten für den gesamten Bezirk. Zurück zu Taxi 2 weitere informationen zum Thema Finden Sie in der Übersicht: Index gebrauchtwagen | |||