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Technische Voraussetzungen

Um in Deutschland eine Zulassung als Taxi zu erhalten, muss ein Fahrzeug nach BOKraft bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:.

  • Das Fahrzeug muss über mindestens zwei Achsen und vier Räder verfügen.
  • Das Fahrzeug muss auf der rechten Längsseite mindestens zwei Türen haben.
  • Im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes müssen bei voller Besetzung noch mindestens 50 kg Gepäck befördert werden können.
  • Das Fahrzeug muss über eine Alarmanlage verfügen, die vom Fahrerplatz aus bedient werden kann.


Literatur

  • Lehrbuch Der Taxi- und Mietwagenunternehmer, Verlag Heinrich Vogel, ISBN 3-574-24026-0
  • Handbuch Taxi und Mietwagen, Verlag Heinrich Vogel, ISBN 3-574-24039-2
  • Lehrbuch Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer, Verlag Heinrich Vogel, ISBN 3-574-24032-5
  • Taxi - Das mobilste Gewerbe der Welt, Museum für Verkehr und Technik Berlin, Nicolaische Verlagsbuchhandlung Beuermann GmbH Berlin 1993, ISBN 3-87584-489-0


Situation in Österreich

Die Ausstellung des Taxilenkerausweises kann nur erfolgen, wenn:. Daher gibt es 9 Betriebsordnungen sowie 1 Bundesbetriebsordnung gültig derzeit BO 1994.Die Ausstellung des Taxilenkerausweises sowie die Taxibetriebsordnung ist Landessache.

  • die Lenkberechtigung Klasse B vorliegt und die Probezeit bereits vorüber ist, sowie eine einjährige Fahrpraxis vorliegt.
  • die Vertrauenswürdigkeit vorliegt (keine Vorstrafen, keine Führerscheinentzüge) 5 Jahre rückwirkend.
  • ein Mindestalter von 21 jahren vorliegt.
  • die Taxilenkerprüfung bei der Wirtschaftskammer abgelegt worden ist.
  • ein mindestens sechsstündiger Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden ist, laut FSG 1996.

Die Ausstattung der Fahrzeuge ist der in Deutschland ähnlich.

Außerhalb können die Unternehmer ihren Tarif selbst wählen und es sind keine Taxameter vorgeschrieben. In diesen muss ein Taxameter verwendet werden.Die Tarife sind vom Landeshauptmann festgelegt und gelten für den gesamten Bezirk.




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